Arbeits- und Schulunfälle
Als Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit der Zusatzbezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“ bin ich im Besitz einer Zulassung als sogenannter „Durchgangsarzt“ (D-Arzt) zur Behandlung nach Arbeits- und Schulunfällen. Um ein besonderen Qualitätsstandard bei der Behandlung sicherzustellen, hat die Gesetzliche Unfallversicherung die Genehmigung zur Behandlung an strengere Auflagen geknüpft.
Ein D-Arzt muss neben seiner fachlichen Qualifikation unter anderem auch hinsichtlich der Praxisausstattung größere Anforderungen erfüllen.